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Eichmann in Jerusalem

Ein Bericht von der Banalität des Bösen

Erschienen am 05.12.2013
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783492264785
Sprache: Deutsch
Umfang: 438 S.
Format (T/L/B): 3 x 18.7 x 12 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

'Das Erschreckende war seine Normalität' Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, der in der internationalen Öffentlichkeit als einer der Hauptverantwortlichen für die 'Endlösung' der Juden in Europa galt, fand 1961 in Jerusalem statt. Unter den zahlreichen Prozessbeobachtern aus aller Welt war auch Hannah Arendt. Ihr Prozessbericht - zunächst in mehreren Folgen im New Yorker veröffentlicht - wurde von ihr 1964 als Buch publiziert und brachte eine Lawine ins Rollen: Es stieß bei seinem Erscheinen auf heftige Ablehung in Israel, Deutschland und in den USA - und wurde zu einem Klassiker wie kaum ein anderes vergleichbares Werk zur Zeitgeschichte und ihrer Deutung.  Mit dem Eichmann-Prozess und der Kontroverse, die Arendts Bericht auslöste, setzt sich Historiker Hans Mommsen in einem ausführlichen Essay auseinander. Dieser Text aus dem Jahr 1986 hat bis heute nichts von seiner analytischen Schärfe und Brisanz verloren. Ergänzend dazu diskutiert Hans Mommens in einem Nachwort zur aktuellen Ausgabe den Forschungsstand zur Eichmann-Debatte.

Autorenportrait

Hannah Arendt, am 14. Oktober 1906 im heutigen Hannover geboren und am 4. Dezember 1975 in New York gestorben, studierte unter anderem Philosophie bei Martin Heidegger und Karl Jaspers, bei dem sie 1928 promovierte. 1933 emigrierte Arendt nach Paris, 1941 nach New York. Von 1946 bis 1948 arbeitete sie als Lektorin, danach als freie Autorin. Sie war Gastprofessorin in Princeton und Professorin an der University of Chicago. Ab 1967 lehrte sie an der New School for Social Research in New York.

Leseprobe

Hans Mommsen: Hannah Arendt und der Prozeß gegen Adolf Eichmann     Als der Staat Israel am 23. Mai 1960 ein Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann einleitete, den wenige Tage zuvor ein Geheimkommando der israelischen Sicherheitskräfte in Argentinien gekidnappt und nach Haifa gebracht hatte, erregte dies weltweites Aufsehen. Dieses bezog sich weniger auf die Umstände, unter denen sich die Verhaftung und völkerrechtswidrige Entführung Eichmanns ereignete, obwohl sie ein schließlich ergebnisloses diplomatisches Nachspiel hatten. Es galt vielmehr jenem Adolf Eichmann, der in der internationalen Öffentlichkeit als der eigentlich Verantwortliche für die Ausführung der 'Endlösung' der Judenfrage in Europa angesehen wurde. Seine Verhaftung enthielt die Chance, endlich volles Licht in das Dunkel zu bringen, das noch immer die Vorgänge umhüllte, die zur Ingangsetzung der fabrikmäßig betriebenen Ermordung von mehr als fünf Millionen jüdischer Menschen geführt hatte. Der Eichmann-Prozeß war der nach den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherverfahren am meisten beachtete Nachkriegsprozeß gegen führende Repräsentanten der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie. Der am 11. April 1961 eröffnete Strafprozeß gegen Adolf Eichmann vor einer Sonderkammer des Bezirksgerichts Jerusalem nahm mehrere Monate in Anspruch. Die Urteilsverkündung erfolgte am 11. Dezember 1961, die Bestätigung des Urteils durch die Berufungskammer am 29. Mai 1962. Der Umfang des von der Anklagebehörde vorgelegten dokumentarischen Beweismaterials und die große Zahl der von ihr vorgeladenen zeithistorischen Zeugen ließen das Verfahren zum größten seit den Nürnberger Prozessen werden. Israel beanspruchte im Namen der Opfer die Zuständigkeit, zumal abgesehen von Argentinien von keinem Staat, auch nicht von der Bundesrepublik, eine Auslieferung beantragt wurde. Erwägungen, Eichmann vor einen internationalen Gerichtshof zu ziehen, gab es wohl; indessen ermangelte es einer für Verfahren wegen Völkermord zuständigen internationalen Instanz, so daß der Anspruch Israels, die Gerichtsherrschaft wahrzunehmen, international hingenommen wurde. Unter den zahlreichen internationalen Prozeßbeobachtern in Jerusalem befand sich auch Hannah Arendt. Sie war von der angesehenen amerikanischen Wochenzeitschrift 'The New Yorker' entsandt worden. Als sie die Berichterstattung für den sich immer wieder hinauszögernden Prozeß übernahm, dachte sie daran, einen Artikel abzufassen, doch wurden daraus fünf aufeinander folgende Essays, die sie 1963 zu dem Buch 'Eichmann in Jerusalem' erweiterte. Das Erscheinen der Buchausgabe brachte die schon nach den Beiträgen im 'New Yorker' entstandene internationale Kontroverse erst recht in Gang. Das reiche Quellenmaterial, das Hannah Arendt durch den Prozeß in die Hand kam, veranlaßte sie dazu, über die Berichterstattung hinaus der Interpretation der 'Endlösung' durch die Anklage und den Urteilen der beteiligten Instanzen ihre eigene Sicht gegenüberzustellen und damit zugleich die problematischen und kritikwürdigen Seiten des Verfahrens zu erörtern. Es handelte sich jedoch nicht um den Versuch einer systematischen Darstellung des Genozids. Gegenüber ihren Kritikern, die ihr mangelnde Details und unvollständige Darstellung vorwarfen, betonte sie, daß sie in erster Linie einen Prozeßbericht und nichts anderes vorlegen wollte und eine systematische Schilderung nicht beabsichtigt hätte. Es ist jedoch unverkennbar, daß es ihr um eine Gesamtdeutung des Holocaust vor dem Hintergrund eines nach ihrer Überzeugung in verfehlter Form geführten Strafverfahrens ging. Vom Standpunkt des um präzise und umfassende Quellenauswertung bemühten Fachhistorikers ist an Hannah Arendts 'Eichmann in Jerusalem' mancherlei auszusetzen. Eine Reihe von Feststellungen sind nicht hinreichend kritisch überprüft. Einige Schlußfolgerungen verraten eine begrenzte Kenntnis des Anfang der 60er Jahre zur Verfügung stehenden Materials. Die Schilderung d

Schlagzeile

Aktualisierte Neuausgabe zum 50. Jahrestag des Eichmann-Prozesses.

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